Letzte Aktualisierung:
26.08.2020

Privatpraxis mit angeschlossener viertel Kassenpraxis, was ist das?

Privatpraxis mit angeschlossener viertel Kassenpraxis, was ist das?

 

Haupttätigkeitsbereich der HNO-Praxis, Kopf- und Halschirurgie mit Allergologielabor ist der privatärztliche Behandlungsbereich.

 

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können nur in eingeschränkter Anzahl behandelt werden, da nur eine halbe Kassenzulassung für die Praxis besteht.

  

Die Gründe:

Ca. 30 Euro Brutto bekommt meine Praxis seit 2009 für eine nach oben hin begrenzte Anzahl von Kassenpatienten und Quartal von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zugeteilt. Dies beinhaltet alle Leistungen meiner Praxis (eingeschlossen sind auch die Gehälter meiner Mitarbeiterinnen) , ausgenommen Labor, private Leistungen nach der GOÄ und bestimmte Operationen, die extra vergütet werden.

Für Hörsturztherapien z. B. besteht gar kein Leistungsanspruch mehr in der Kassenmedizin. Ein Ding aus dem Dollhaus.

 

Patienten oberhalb der Zuteilung werden ebenfalls nicht mehr honoriert. Anderen Fachärzten im HNO-Bereich geht es da nicht besser.

 

Für dieses Bruttoentgelt eine anspruchsvolle, gewissenhafte, qualitätsgesicherte, den leitlinien- entsprechende, aktuelle, facharztgerechte Diagnostik und Therapie hauptberuflich für die Mehrzahl meiner Kassenpatienten bereit zu stellen und zu gewährleisten, ist leider für mich ohne erhebliche Selbstausbeutung nicht realisierbar.

 

Dies tut weh, denn ich übe meinen Beruf als Facharzt und Vollblutmediziner trotz aller Widrigkeiten im Gesundheitswesen sehr gern und Gewissenhaft für meine Patienten aus. Dies schließt die Tätigkeit meiner Mitarbeiterin ausdrücklich mit ein, die ihren Beruf mit großem Engagement ausführen und ja selbst gesetzlich krankenversichert sind.

 

Da jedoch keine Änderung der Verhältnisse zu erwarten ist, habe ich mich schweren Herzens von einem halben kassenärztlichen Teil meiner Praxis getrennt und den kassenärztlichen Tätigkeitsbereich zwischenzeitlich erheblich reduziert. 

 

Als Kassenpatient trotzdem Termine?

Ja, natürlich, solange das halbe Praxisbudget für gesetzlich versicherte Kassenpatienten meiner Praxis im Quartal reicht.

In den Privatsprechstunden gern auch als Privatpatient, dies ist kostengünstiger als Sie denken, auch Hörsturzpatienten werden hier gern unmittelbar behandelt.

Fragen Sie meine Mitarbeiterinnen nach unseren Möglichkeiten. Meine Mitarbeiterinnen geben ihnen gern ausführlich Auskunft.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihr Dr. Klaus-Peter Westpfahl-Wiesener und Team

 

 

 

 

 

 

 

06.06.2013 07:16 Alter: 11 Jahre